Vorgaben aus dem Sonderpädagogikkonzept
Aufgabe
Die «interne Aufsicht» überprüft konkret, ob das Wohl der einzelnen Schülerinnen und Schüler in der Institution sichergestellt ist. Sie dokumentiert ihre Aktivitäten qualitativ und quantitativ und erstattet dem Vorstand der Trägerschaft jährlich Bericht.
Kompetenz
Der Vorstand ernennt eine interne Aufsicht als eine von der operativen Ebene unabhängige Kontrollinstanz. Der Auftrag kann von einem Gremium oder einer Einzelperson erteilt werden. Der Vorstand legt die Mittel, Methoden und Kompetenzen der internen Aufsicht im Rahmen des Beschwerdewegs sowie die Form der Rückmeldungen fest. Bei Bedarf ergreift er zudem die notwendigen Massnahmen.
Kommunikation
Die Bereichsleitung Schule sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeitende über den Beschwerdeweg informiert sind. Die interne Aufsicht informiert die Bereichsleitung Schule nach jedem Besuch über ihre Aktivitäten und Feststellungen.
Quelle: SOK S. 63: SOK für die Sonderschulung